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Allgemeine Geschäfstbedingungen / Auftragsbedingungen |
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Die folgenden "Allgemeinen Auftragbedingungen" gelten für Verträge zwischen dem Buchführungs- und Schreibservice, Sabine Bauer (im folgenden BFS-Service genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführung
- Für den Umfang der vom BFS-Service zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
- Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
- Der BFS-Service wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlungsangaben, als richtig zugrunde legen. Er wird dem Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen.
- Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
2. Verschwiegenheitspflicht
a) Pflichten des Auftragnehmers
- Der BFS-Service ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von seiner Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des BFS-Services.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des BFS-Services erforderlich ist. Der BFS-Service ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
- Der BFS-Service darf Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
b) Mängelbeseitigung
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem BFS-Service ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Beseitigt der BFS-Service die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des BFS-Services die Mängel durch ein anderes Buchführungsbüro beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
- Offenbare Unrichtigkeiten(z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom BFS-Service jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der BFS-Service Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des BFS-Services den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
c) Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
- Der BFS-Service hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der BFS-Service den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
- Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der BFS-Service dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der BFS-Service kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
- Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der BFS-Service aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem BFS-Service und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die diese bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
3. Mitwirkung durch Dritte
- Der BFS-Service ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
- Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der BFS-Service dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
4. Schadenersatz
- Der BFS-Service haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungshilfen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
5. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem BFS-Service unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem BFS-Service eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände , die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des BFS-Service zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
- Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des BFS-Service oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des BFS-Service nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
6. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
- Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung.
7. Wirksamkeit der Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
8. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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| Buchführungs- und Schreibservice Bauer |
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| Schützenhofstr. 83 |
| 07743 Jena |
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| Telefon: +49 3641 633400 |
| Telefax: +49 3641 633470 |
| info@bfs-service-bauer.de |
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